B-Schein-Wohnungen

Bewerbungen für geförderte B-Schein-Wohnungen jetzt möglich

In unserem Wohnprojekt in Limmer können wir ab sofort Bewerbungen für geförderte Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein (B-Schein / WBS) entgegennehmen.  Wir vermieten Wohnungen mit 3 Zimmern, insbesondere für Familien sowie alleinerziehende Menschen mit Kindern. Der Einzug ist voraussichtlich Mitte 2027 möglich.

Details zu den Wohnungen können weiter unten auf dieser Seite eingesehen werden und sind gemäß den jeweiligen Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung verfügbar (B-Schein +20/+60). Eine aktive Teilnahme an der Nachbarschaft ist uns sehr wichtig und eine Voraussetzung für die Vergabe einer Mietwohnung. Interessierte können sich ab sofort per E-Mail bewerben:

foerderwohnungen@jawa-limmer.de 

…oder unser Formular nutzen.

Bitte senden Sie uns dabei möglichst eine kurze Vorstellung Ihres Haushalts (Personenzahl, Kinder, vorhandener WBS bzw. Beantragung).  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! 

KategorieVermietbar anBrutto-Einkommen/Jahr bis²EinzugszeitpunktFläche (qm)³ZimmerMiete (kalt + NK)Lage im Projekt⁴
WBS¹ + 60Paar oder AE mit Kind66.944 € / 75.515 €Mitte 202763,483476 + 248 = 724€WE.1.9 F
WBS + 60Paar oder AE mit Kind (Rollstuhl geeignet)66.944 € / 75.515 €Mitte 202775,973570 + 296 = 866€SU.1.5 RF
WBS¹ + 20Paar oder AE mit Kind34.500 – 50.515 € / 39.000 – 56.944 €Mitte 202754,513354 + 213 = 567€ SU.0.1 F
WBS + 20Paar oder AE mit Kind34.500 – 50.515 € / 39.000 – 56.944 €Mitte 202754,273353 + 212 = 565€SU.1.2 F

¹ Auf dem von der Stadt ausgestelltem WBS steht, wie groß die Wohnung höchstens sein darf, sowie der Bezug § 3 Abs. 2 NwoFG, oder § 3 Abs. 2 NWoFG plus 20 % bzw. § 3 Abs. 2 NWoFG plus 60 %

² Die Einkommensgrenzen werden vom Land Niedersachsen definiert und differenziert angegeben (nach Personenkreis: Beamte, Angestellte/Arbeiter, Nichterwerbstätige sowie Haushaltsmitgliedern)

³ Fläche gemäß WoflV, Endvermessung erfolgt nach Fertigstellung seitens LHH und ist maßgebend für den Mietvertrag

⁴ Gemäß WEG-Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung