B-Schein-Wohnungen

Bewerbungen für geförderte B-Schein-Wohnungen jetzt möglich

In unserem Wohnprojekt in Limmer können wir ab sofort Bewerbungen für geförderte Wohnungen mit wohnberechtigungsschein (B-Schein / WBS) entgegennehmen.  Wir vermieten Wohnungen mit 3 Zimmern, insbesondere für Familien sowie alleinerziehende Menschen mit Kindern. Der Einzug ist voraussichtlich Mitte 2027 möglich.

Details zu den Wohnungen können weiter unten auf dieser Seite eingesehen werden und sind gemäß den jeweiligen Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung verfügbar (B-Schein +20/+60). Eine aktive Teilnahme an der Nachbarschaft ist uns sehr wichtig und eine Voraussetzung für die Vergabe einer Mietwohnung. Interessierte können sich ab sofort per E-Mail bewerben:

foerderwohnungen@jawa-limmer.de 

Bitte senden Sie uns dabei möglichst eine kurze Vorstellung Ihres Haushalts (Personenzahl, Kinder, vorhandener WBS bzw. Beantragung).  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! 

Kategorie Vermietbar an Brutto-Einkommen/Jahr bis² Einzugszeitpunkt Fläche (qm)³ Zimmer Miete (kalt + NK) Lage im Projekt
WBS¹ + 60 Paar oder AE mit Kind 66.944 € / 75.515 € Mitte 2027 63,48 3 476 + 248 = 724 € WE.1.9 F
WBS + 60 Paar oder AE mit Kind (Rollstuhl geeignet) 66.944 € / 75.515 € Mitte 2027 75,97 3 570 + 296 = 866 € SU.1.5 RF
WBS¹ + 20 Paar oder AE mit Kind 34.500 – 50.515 € / 39.000 – 56.944 € Mitte 2027 54,51 3 354 + 213 = 567 € SU.0.1 F
WBS + 20 Paar oder AE mit Kind 34.500 – 50.515 € / 39.000 – 56.944 € Mitte 2027 54,27 3 353 + 212 = 565 € SU.1.2 F

¹ Auf dem von der Stadt ausgestelltem WBS steht, wie groß die Wohnung höchstens sein darf, sowie der Bezug § 3 Abs. 2 NwoFG, oder § 3 Abs. 2 NWoFG plus 20 % bzw. § 3 Abs. 2 NWoFG plus 60 %

² Die Einkommensgrenzen werden vom Land Niedersachsen definiert und differenziert angegeben (nach Personenkreis: Beamte, Angestellte/Arbeiter, Nichterwerbstätige sowie Haushaltsmitgliedern)

³ Fläche gemäß WoflV, Endvermessung erfolgt nach Fertigstellung seitens LHH und ist maßgebend für den Mietvertrag

⁴ Gemäß WEG-Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung